- Schanksteuer
- Schạnk|steu|er, die: Schankerlaubnissteuer.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Schanksteuer — (Schankgebühr, Lizenzsteuer), Abgabe, welche die Inhaber von Schankwirtschaften zu entrichten haben. Die S. kommt nicht nur als Finanzquelle für Staat und Gemeinde, sondern auch als Mittel zur Bekämpfung der Trunksucht in Betracht, weil sie zu… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Branntweinsteuer — Branntweinsteuer, eine in mehreren Ländern vorkommende indirekte Aufwandsteuer vom Branntweinverbrauch, die meist schon im 16. und 17. Jahrh. eingeführt wurde. Der Branntwein, mit seinem großen Alkoholgehalt in kleinern Mengen genossen, verträgt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Weinsteuer — ist eine indirekte Steuer vom Wein (und Obstwein ) Konsum. Dieselbe ist leicht auf dem Wege der Verzollung in Ländern zu erheben, die keinen Wein bauen. Dagegen ist die Besteuerung der heimischen Erzeugung deswegen mit großen Schwierigkeiten… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Färöer — (Schafinseln, von faar, »Schaf«, oder vielleicht Federinseln, von fjär, »Feder«, altnord. Färeyer), eine Dänemark gehörige Inselgruppe im Atlantischen Ozean, 300 km von den Shetlandinseln und 990 km von der nächsten dänischen Küste entfernt,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Getränkesteuern — sind die schon seit alter Zeit und in fast allen Ländern vorkommenden Aufwandsteuern auf geistige Getränke, vornehmlich Bier, Branntwein, Wein und Obstwein. Sie empfehlen sich insbes. durch ihre große, mit zunehmender Bevölkerung. steigende… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lizenzsteuer — Lizenzsteuer, s. Schanksteuer … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ohmgeld — Ohmgeld, Schanksteuer, die von Schenkwirten erhobene Verbrauchssteuer für geistine Getränke. In Baden Bezeichnung für die Weinsteuer (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon